(pm) Vögel im Winter zu füttern hat eine lange Tradition in Deutschland. Nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen haben Mieter grundsätzlich das Recht, auf der Außenfensterbank oder auf dem Balkon Futterglocken aufzuhängen und Vogelfutter auszustreuen. Diesen tierischen Dienst kann der Vermieter nicht verbieten.
Mit dem Füttern von Finken, Rotkehlchen und Co. sollte allerdings gewartet werden, bis es Schnee und Frost gibt. Auch das Aufstellen eines Vogelhäuschens ist heute weit verbreitet und kann Mietern nicht verwehrt werden. Vogelkot auf Balkon und Terrasse ist nicht zu ...
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