NTZ+ Wendlingen

Eine Gefahr für die Allgemeinheit

Angeklagter wird in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht

WENDLINGEN/STUTTGART. Der Angeklagte sei uneinsichtig und nicht bereit, freiwillig seine Wahnvorstellungen, verbunden mit einem krankhaften Realitätsverlust behandeln zu lassen, meinte der Vorsitzende Richter der 9. Schwurgerichtskammer am Landgericht Stuttgart, Jörg Geiger, und ordnet daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der 24-Jährige stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und ohne Medikamente könne es erneut zu derartigen Gewaltausbrüchen wie am 29. Dezember vergangenen Jahres auf dem Bahnsteig am Wendlinger Bahnhof kommen.

Für eine 27-Jährige, die dort wie ...

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