Nürtingen
Aufnahme des Nürtinger Maientags als Immaterielles Kulturerbe geht voran
Die traditionellen Festtage haben sich unlängst für einen Eintrag ins nationale Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe qualifiziert. Damit ist eine weitere Hürde überwunden. Wie es nun weitergeht.
NÜRTINGEN. Die gemeinsame Bewerbung der Städte Nürtingen, Göppingen, Owen und Vaihingen an der Enz, das Brauchtum des Maientags in das nationale Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe eintragen zu lassen, hat erfolgreich die erste Hürde genommen. Wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mitteilt, hat eine unabhängige Landesjury die gemeinsame Bewerbung positiv bewertet und wird diese an die Kultusministerkonferenz weiterleiten.
„Ich freue mich, dass die in Nürtingen seit mehr als 400 Jahren bestehende Tradition des Maientags die Chance bekommt, als Immaterielles Kulturerbe anerkannt zu werden“, sagt Oberbürgermeister Johannes Fridrich. Was mit Schulprozessionen begonnen hat, habe sich zu einem Volksfest mit Strahlkraft für die ganze Region entwickelt, das alle Generationen zusammenbringe und Identität auch durch den großen Einsatz ehrenamtlicher Kräfte stifte. Dies sei gerade in der heutigen Zeit umso wichtiger, als die Gesellschaft scheinbar immer weiter auseinanderdrifte.
Herausragende kulturgeschichtliche Bedeutung anerkannt
Die Landesjury hat anerkannt, dass die unterschiedlich ausgestalteten Maientags-Bräuche der vier Bewerberstädte über ein hinreichend belegtes Alter, eine herausragende kulturgeschichtliche Bedeutung und eine Regionaltypik verfügen. Mit dem positiven Bescheid bestätigt sie auch das ehrenamtliche Engagement, das nicht darauf ausgerichtet ist, einen Gewinn zu erzielen.
Wie es nun weitergeht
Die Kultusministerkonferenz fasst laut Pressestelle der Stadt nun die Vorschläge aller Länder zusammen und übermittelt sie an das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission. Diese überprüft voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres diese Empfehlungen und wird eine Auswahl für den Eintrag in das nationale Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe treffen. Die endgültige Entscheidung fällt dann im Frühjahr 2025 mit der Bestätigung der ausgewählten Vorschläge durch die Kultusministerkonferenz der Länder und der Beauftragten der Regierung für Kultur und Medien.