NTZ+ Wendlingen
Bestattungsgebühren neu festgesetzt
Wendlingen erreicht künftig einen Kostendeckungsgrad von 84 Prozent – Gebühren für Aussegnungshalle bleiben konstant
Wendlingens Gemeinderat hat kürzlich nicht nur die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1995 geändert. Beschlossen wurde die Neufestsetzung der Bestattungsgebühren. Ziel dieser Gebührenerhöhung ist die Erreichung eines Kostendeckungsgrads von 84 Prozent. Vor dem Hintergrund stetig sinkender Deckungsgrade haben die Freien Wähler die Überprüfung der Gebühren beantragt.
WENDLINGEN. Die Kosten für die ...