NTZ+ Nürtingen
Bitte ein bisschen verbindlicher
Die Grundschulempfehlung muss ab 2018 wieder vorgelegt werden – Zahlreiche Schulleiter begrüßen die neue Regelung
Fünf Jahre nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bessert das Kultusministerium jetzt nach: ab dem übernächsten Schuljahr soll es wieder zur Pflicht werden, die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung auf der weiterführenden Schule vorzulegen. Verbindlich wird sie dadurch nicht – die Schulen können die Eltern künftig aber beraten.
Seit dem Wegfall der verbindlichen ...