NTZ+ Nürtingen

Bitte ein bisschen verbindlicher

Die Grundschulempfehlung muss ab 2018 wieder vorgelegt werden – Zahlreiche Schulleiter begrüßen die neue Regelung

Nach der vierten Klasse entscheidet sich für die Grundschüler der weitere Schulweg. Archivfoto: Holzwarth

Fünf Jahre nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bessert das Kultusministerium jetzt nach: ab dem übernächsten Schuljahr soll es wieder zur Pflicht werden, die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung auf der weiterführenden Schule vorzulegen. Verbindlich wird sie dadurch nicht – die Schulen können die Eltern künftig aber beraten.

Seit dem Wegfall der verbindlichen ...

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