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Da ist guter Rat teuer
Was Politiker und Praktiker zur Reform des Paragrafen 219a sagen
Eine Abtreibung ist in Deutschland rechtswidrig, wird jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft. Dies regelt der berüchtigte Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB). Unmittelbar daran schließt sich der Paragraf 219 an. 219a verbietet Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch. Der Begriff ist so weit gefasst, dass er die schlichte Information durch jemanden, der daran Geld verdient, unter Strafe stellt. Als Folge davon wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage angegeben hatte, den Eingriff anzubieten.
Das Urteil stieß eine politische ...
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