NTZ+ Oberboihingen

Kommentar: Das Gegenteil von Bürokratieabbau

Mit den neuen Regelungen zum Umsatzsteuerrecht wird Kommunen eine weitere Last aufgebürdet. Ein Kommentar zum Artikel "Wie Oberboihingen auf das neue Umsatzsteuerrecht reagiert".

Von Philip Sandrock

Gerade ist die Debatte um die mögliche Besteuerung von Kuchenverkäufen abgeräumt, da kommt die nächste Umsatzsteuerposse ums Eck: Werden Leistungen einmal von einem öffentlichen Anbieter und einmal von einem privaten Anbieter erbracht, musste bisher beim öffentlichen Anbieter, in diesem Fall die Kommune, keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

Die EU sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung und entschied schon im Jahr 2015, dass bestimmte von öffentlichen Anbietern erbrachte Leistungen denen der Privatwirtschaft gleichzusetzen sind und deshalb umsatzsteuerpflichtig ...

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