Landkreis Esslingen

Drohnen-Verbot bei Festival Flammende Sterne in Ostfildern

Wer das Feuerwerksspektakel aus der Luft fotografieren wollte, wird in diesem Jahr enttäuscht sein.

Drohnen dürfen am Wochenende über dem Scharnhauser Park nicht gestartet werden. Foto: AdobeStock/Kadmy

OSTFILDERN. Wenn die weltbesten Pyrotechniker am kommenden Wochenende, 23. bis 25. August, im Scharnhauser Park für ein Spektakel am Himmel sorgen, werden wieder zehntausende Besucher versuchen, das Feuerwerk mit dem Smartphone oder Fotoapparat einzufangen. Doch immer häufiger lassen die Leute auch Drohnen steigen, um Videoaufnahmen von den kreativen Choreografien zu machen. In der Vergangenheit sei es immer wieder zu unerlaubten Drohnenflügen über das Festivalgelände gekommen, schreibt das Polizeipräsidium Reutlingen in einer Pressemitteilung. „Das Fliegen über Menschenansammlungen ist gefährlich und daher grundsätzlich verboten“, so die Polizei.

Während der gesamten Veranstaltung wurde deshalb zusätzlich von 16 bis 24 Uhr eine Flugverbotszone eingerichtet. Diese gilt in einem Radius von zwei Kilometern und bis zu einer Höhe von 300 Metern um das Veranstaltungsgelände. „Das Veranstaltungsgelände befindet sich in der Kontrollzone des

Flughafens Stuttgart, weshalb auch oberhalb dieses Einsatzraumes nicht geflogen werden darf“, teilt die Polizei mit. Diese Regelungen gelten nicht nur für professionelle Drohnenführer, sondern auch für Hobby-Drohnenflieger. Bei Verstößen gegen die Flugverbotszone müsse mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden: „Sofern erforderlich, kann bei einem Verstoß auch die Drohne beschlagnahmt werden.“ Drohnenführer können sich unter www.dipul.de über aktuelle Flugeinschränkungen informieren.

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