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Fruchtsafthersteller darf doch bauen
Firma Häussermann gewinnt Prozess gegen das Land vor Verwaltungsgericht – Bauvoranfrage einst abgewiesen
Ein Urteil zugunsten der Neckartailfinger Fruchtsaftfirma Häussermann hat nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht gefällt. Gegenstand des Verfahrens war das Tauziehen um eine Bauvoranfrage für eine Erweiterung des Neckartailfinger Fruchtsaftbetriebs, welche die Gemeinde, der Landkreis und das Regierungspräsidium abgelehnt hatten.
NECKARTAILFINGEN. Seit 2009 zog sich das Thema hin, jetzt hat die ...