NTZ+ Wendlingen
Gemeinderat macht Weg frei
Mit Bebauungsplanänderung wird rechtliche Voraussetzung für Bau von Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet geschaffen
In Gewerbegebieten sind Wohngebäude nicht zulässig. Die Stadt Wendlingen ist jedoch gezwungen, einen Teil der Asylbewerber in Behelfsunterkünften an der Ötlinger Straße in Bodelshofen unterzubringen. Damit dies rechtens ist, ist die Stadt gehalten, den Bebauungsplan „EVS – Teilbereich Ötlinger Straße“ zu ändern.
WENDLINGEN. Die Unterbringung von Asylbewerbern in Wendlingen verzögert sich (wie berichtet). Nach jetzigem Stand können die ersten hier erst im Frühjahr 2015 aufgenommen werden.
Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist nur eine bauliche Nutzung eines Gewerbegebiets zulässig. Die ...
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