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Innenminister: Ratssitzungen Trotz Corona-Verordnungen möglich
Allerdings sollte nur Dringendes beraten werden – Hinweis auf organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Corona-Verordnungen
Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung Verordnungen erlassen, mit denen Ansammlungen von Menschen verhindert werden sollen. Immer mehr Gemeinden reagieren auch mit Absagen ihrer Gemeinderatssitzungen. Doch wie lange können Verwaltungen ohne demokratisch legitimierte Entscheidungen arbeitsfähig bleiben?
Empfehlungen von übergeordneten Organen ließen auf sich warten, auf Anfragen beim baden-württembergischen Gemeindetag und beim Innenministerium hieß es seit Montag, seitdem es weiterreichende Verordnungen zu Veranstaltungen und ...
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