NTZ+ Nürtingen

Kommentar: Bodenrichtwert kein geeignetes Mittel

Das Grundsteuergesetz des Landes wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit auf. Ein Kommentar zum Artikel „Nürtinger Beispiele zu Auswirkungen der neuen Grundsteuer“

Blick von oben auf Wolfschlugen. Foto: Jürgen Holzwarth

Die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland basiert auf Daten, die zuletzt vor knapp 60 Jahren erhoben wurden, in den neuen Bundesländern liegt die Erhebung noch länger zurück. Seitdem haben sich viele Bedingungen geändert, eine gerechte Steuererhebung sei nicht mehr möglich, führten Kläger beim Bundesverfassungsgericht an, womit sie recht erhielten. Gegen eine neue Bewertung ist deshalb nichts einzuwenden, auch wenn es für manche teurer werden kann.

Dass jedoch Baden-Württemberg als das einzige Bundesland nahezu ausschließlich auf den Bodenrichtwert als Größe zur Berechnung setzt, stößt ...

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