Landkreis Esslingen
Kreis Esslingen gibt Gewässer wieder frei
Ab dem 30. September darf wieder Wasser entnommen werden
Die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Landkreises Esslingen hat sich Ende September aufgrund der gefallenen Niederschläge etwas entspannt, so dass keine akute Gefährdung für Fische und andere Wasserbewohner mehr besteht. Das teilt das Landratsamt Esslingen in einer Pressemitteilung mit. Außerdem führen die sinkenden Lufttemperaturen und die sich dem Ende zuneigende Vegetationsperiode zu geringeren Wasserverlusten durch Verdunstung und Wasseraufnahme. Daher endet die seit Ende Juli geltende Allgemeinverfügung für das Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zum 30. September. Zulässig ist dann wieder der sogenannte Gemeingebrauch, also die Entnahme mit Eimern und Gießkannen sowie die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau.
Auch der mit der Allgemeinverfügung befristete Widerruf der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser über den Gemeingebrauch hinaus zulassen, endet damit zum 30. September. Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass die Entnahme größerer Wassermengen (zum Beispiel zur Feldbewässerung) stets erlaubnispflichtig ist, unabhängig von einem zeitlich befristeten Entnahmeverbot. „Insgesamt hatten wir seit Juni/Juli zu wenig Niederschläge. Derartige Trockenperioden werden aufgrund des Klimawandels in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass ein Wasserentnahmeverbot während der Sommermonate zukünftig eher die Regel als die Ausnahme sein kann,“ so Marion Leuze-Mohr, Erste Landesbeamtin beim Landratsamt Esslingen. „Daher appellieren wir an alle landwirtschaftlichen Betriebe, Gartenbaubetriebe und auch private Gartenbesitzer, vermehrt aufgefangenes Regenwasser zu nutzen und in sparsame Bewässerungssysteme zu investieren.“ la
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