NTZ+ Wendlingen

Neue Satzung für die Vergnügungssteuer

Gemeinderat verzichtet vorerst auf die Einbeziehung der Wettbüros

Die Stadt Wendlingen hat eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung erlassen. Diese tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Anders als beispielsweise die Nachbarstadt Nürtingen verzichtet Wendlingen dabei allerdings auf die Besteuerung von Wettbüros. Der Stadtkämmerer begründet dies mit der Illegalität solcher Wettbüros.

WENDLINGEN. Seit 1988 erhebt die Stadt Wendlingen eine Vergnügungssteuer für Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeiten. In den letzten Jahren spülte dieses Steueraufkommen durchschnittlich 115 000 Euro in die Stadtkasse.

Bemessen wurde die ...

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