NTZ+ Wendlingen
Neue Satzung für die Vergnügungssteuer
Gemeinderat verzichtet vorerst auf die Einbeziehung der Wettbüros
Die Stadt Wendlingen hat eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung erlassen. Diese tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Anders als beispielsweise die Nachbarstadt Nürtingen verzichtet Wendlingen dabei allerdings auf die Besteuerung von Wettbüros. Der Stadtkämmerer begründet dies mit der Illegalität solcher Wettbüros.
WENDLINGEN. Seit 1988 erhebt die Stadt Wendlingen eine Vergnügungssteuer für ...