NTZ+ Nürtingen
Nicht ohne Energieausweis
Übergangsfrist ausgelaufen: Seit 1. Mai gelten gesetzliche Bestimmungen beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden
Bereits seit 2009 gilt für Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“. Vermietet oder verkauft ein Eigentümer seine Immobilie, muss er Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Laut einer Studie der HfWU Nürtingen-Geislingen interessiert das die meisten Vermieter recht wenig. Ihnen drohen seit dem 1. Mai hohe Geldbußen.
NÜRTINGEN. Auf den ersten Blick sehen, welche Wohnungen und Häuser ...