NTZ+ Nürtingen

Nicht ohne Energieausweis

Übergangsfrist ausgelaufen: Seit 1. Mai gelten gesetzliche Bestimmungen beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden

Wer Eigentum vermieten oder verkaufen möchte, muss den Energieausweis vorlegen. Foto: Holzwarth

Bereits seit 2009 gilt für Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“. Vermietet oder verkauft ein Eigentümer seine Immobilie, muss er Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Laut einer Studie der HfWU Nürtingen-Geislingen interessiert das die meisten Vermieter recht wenig. Ihnen drohen seit dem 1. Mai hohe Geldbußen.

NÜRTINGEN. Auf den ersten Blick sehen, welche Wohnungen und Häuser ...

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