NÜRTINGEN. Die Notfallpraxen an den Kliniken in Nürtingen und Kirchheim haben bis auf Weiteres am Wochenende und feiertags kürzere Öffnungszeiten. Die beiden Notfallpraxen sind laut Kassenärztlicher Vereinigung samstags, sonntags und an Feiertagen nur noch von 10 bis 16 Uhr besetzt.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach sogenannte Poolärzte – wie zum Beispiel Ärzte im Ruhestand – im Notfalldienst nicht automatisch selbstständig und somit sozialversicherungspflichtig sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die die Notfallpraxen betreibt, teilt auf ihrer Internetseite mit, dass aufgrund des Urteils das bestehende System des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den Notfallpraxen in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden könne, weil die Möglichkeit, Bereitschaftsdienste an Poolärzte abzugeben, damit wegfalle. Erst wenn das schriftliche Urteil vorliege, könne man den ärztlichen Bereitschaftsdienst rechtssicher neu aufstellen. Bis dahin gelte ein Notfallplan.
Längere Wartezeiten in der Notaufnahme befürchtet
Wegen der reduzierten Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Nürtingen und Kirchheim befürchten indes die Medius-Kliniken, wo die Notfallpraxen angesiedelt sind, dass es zu einer höheren Anzahl von Patienten in den Notaufnahmen kommt – und damit zu längeren Wartezeiten. Ein größeres Zeitfenster habe die Notfallpraxis in Esslingen in der Hirschlandstraße 97, die von 8 bis 20 Uhr erreichbar sei. Ebenfalls eingeschränkt von 10 bis 16 Uhr ist der Notfalldienst in der Filderklinik in Bonlanden, Im Haberschlai 7.
Die Kassenärztliche Vereinigung geht davon aus, dass der eingeschränkte Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen für mindestens drei Monate andauern wird.
NTZ+ Landkreis Esslingen | 30.10.2023 - 16:00
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