Nürtingen
Stadt Nürtingen kontrolliert Hundehalter
Mitarbeiter des Ordnungsamts überprüfen Meldepflicht.
NÜRTINGEN. Jeder Hundehalter und jede Hundehalterin muss für ihren Vierbeiner Steuern bezahlen. Auch wenn Bello und Co. von der Steuerpflicht befreit sein sollten, ist eine Hundemarke erforderlich. „Nach der Nürtinger Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter im Stadtgebiet dazu verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, den Hund bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden“, erklärt die Stadt Nürtingen in einer aktuellen Pressemitteilung.
In den kommenden Wochen werden daher Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes in Grünanlagen und auf Hundeauslaufflächen kontrollieren, ob Hundehalter ihrer Meldepflicht nachkommen. Hundebesitzer müssten dafür sorgen, dass ihr tierischer Begleiter eine Steuermarke trägt, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Mitarbeiter legitimierten sich durch einen Dienstausweis.
In Nürtingen sind laut Stadt derzeit rund 1600 Hunde gemeldet. Die Steuer für einen Hund, der nicht als Kampfhund eingestuft ist, beträgt derzeit jährlich 132 Euro. Für jeden weiteren Hund fallen 260 Euro an. Die Steuer für Kampfhunde beträgt in Nürtingen 720 Euro. Für jeden weiteren Kampfhund beläuft sich der Steuerbetrag auf 1440 Euro. Ein Anmeldevordruck ist auf der städtischen Homepage unter www.nuertingen.de zu finden sowie bei der Stadtkämmerei in der Abteilung Steuern und Abgaben, Marktstraße 7, Zimmer U 108 erhältlich. Unter der Telefonnummer (0 70 22) 7 52 10 können Termine vereinbart und weitere Auskünfte zur Hundesteuer eingeholt werden, teilt die Stadt mit. nt
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