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Streuobstwiesen in Wendlingen: Illegale Bauten müssen weg

50 Eigentümer von Streuobstwiesen im Landschaftsschutzgebiet in Wendlingen haben Post aus dem Landratsamt erhalten. Gegen die Aufforderung wollen einige Widerspruch einlegen.

So schön manches Spielgerät für Kinder auch sein mag, solche Aufbauten sind im Landschaftsschutzgebiet nicht geduldet. Foto: Archiv

WENDLINGEN. Gleich zwei Schreiben hat Hermann Sommer vergangene Woche aus dem Landratsamt in Esslingen erhalten. In den Briefen, die vom 28. Juli datiert sind, werden verschiedene bauliche Anlagen auf seinen beiden Streuobstwiesen moniert. Darunter zwei Holzhütten, eine davon mit Terrassenbereich aus Betonplatten, die andere mit Sitzelementen, einer Teileinfriedung, einem Gewächshaus und einem Nutzgarten sowie einer kleinen Grillstelle. In dem Schreiben wird Sommer vorgeworfen, dass die unerlaubt errichteten baulichen Anlagen nicht nur formellem Recht, also Gesetzen und Verordnungen, ...

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