Landkreis Esslingen

Trockenheit im Kreis Esslingen: Wasserentnahme mit Pumpen verboten

In den Gewässern im Landkreis herrscht derzeit Niedrigwasser. Foto: NZ-Archiv

Wer seinen Garten mit Wasser aus Bächen und Flüssen mithilfe einer Pumpe bewässert, muss dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis im Landratsamt Esslingen einholen. Darauf macht die untere Wasserbehörde aufmerksam. Auch dieses Jahr sind Gärten wegen der viel zu geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen schon sehr frühzeitig sehr trocken. Obwohl dieses Frühjahr noch sehr niederschlagsreich war, fehlt in den Bächen und Flüssen jetzt Wasser. Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen und geringen Sauerstoffgehalten. Deshalb kann dort nicht grenzenlos Wasser für den eigenen Garten genutzt werden, auch wenn das notwendige Nass oft verlockend nah vor dem eigenen Garten entlang fließt.

„Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mithilfe einer Pumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde am Landratsamt Esslingen“, so heißt es im Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Esslinger Landratsamt. Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen in geringen Mengen geschöpft werden. Auch die Nutzung von Grundwasser ist reglementiert: Die Herstellung und der Betrieb von Brunnen sind erlaubnispflichtig, weil Grundwasser vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung ist und deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und Verschmutzung geschützt werden muss.

Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt die untere Wasserbehörde die Nutzung von Regenwasser, das beispielsweise in einer Zisterne gespeichert werden kann. Momentan ist es noch nicht notwendig, dass das Landratsamt die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen gänzlich untersagt. Sollte durch die Trockenheit der Wasserstand in den Gewässern weiter sinken, ist ein Verbot der Wasserentnahme aber nicht ausgeschlossen.

Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Esslingen, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Dr. Beate Baier, Telefon (0711) 390242490 oder E-Mail an Baier.Beate@LRA-ES.de.

Zur Startseite