FLUGHAFEN STUTTGART. Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart stellte am Montagmorgen bei der Sicherheitskontrolle eines Passagiers ein Butterfly-Messer sicher. Dem 30-jährigen Passagier, welcher die verbotene Waffe für seinen Flug nach Amsterdam im Rucksack verstaut hatte, droht nun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Besitz von Butterfly Messern mit einer Klingenlänge ab 41 Millimetern und einer Klingenbreite ab zehn Millimetern ist in Deutschland bereits seit dem 1. April 2003 grundsätzlich verboten. Seit 2008 wird der Umgang mit verbotenen Waffen (darunter auch das Butterfly-Messer) strafrechtlich verfolgt. Nachdem die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-Jährigen eingeleitet hat, konnte dieser seinen Flug noch antreten.
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