Der Unfall beim Fliegerbergfest auf dem Roßfeld in Metzingen-Glems am 9. September, bei dem ein Mensch ums Leben kam und fünf weitere Personen zum Teil schwer verletzt wurden, ist im Wesentlichen auf einen Pilotenfehler zurückzuführen.
METZINGEN-GLEMS (pm). Nach der Untersuchung des Hubschrauberwracks durch einen Sachverständigen und dem vorläufigen Gutachten des Bundesamts für Flugunfalluntersuchung wird ein möglicher technischer Defekt als Unfallursache ausgeschlossen.
Der 79-jährige, erfahrene Hubschrauberpilot, der im Besitz einer gültigen Fluglizenz ist, hatte am Tag vor dem Unglück von nahezu demselben Startplatz aus Vorführungen mit seinem Hubschrauber gezeigt, ohne dass es zu irgendwelchen Zwischenfällen gekommen war. Vor Beginn einer weiteren Demonstration führte er am zweiten Veranstaltungstag, gegen 16.15 Uhr, kurz nach dem Abheben eine 180-Grad-Drehung durch, um anschließend seitwärts nach rechts wegzufliegen und dann zu dem ihm für seine Vorführung zugewiesenen Bereich über der Startbahn zu gelangen.
Aufgrund des vor Ort abschüssigen Geländes und der zu niedrigen Flughöhe berührte dabei zunächst die linke der beiden Kufen mit der hinteren Spitze den Boden, danach setzte die hintere Spitze der rechten Kufe auf dem Boden auf. In der bereits eingeleiteten Seitwärtsbewegung des Hubschraubers kippte die Maschine anschließend nach rechts auf die Seite, wobei die sich drehenden Rotoren zertrümmert wurden.
Ein 37-jähriger Zuschauer wurde von mehreren Trümmerteilen getroffen. Er starb unmittelbar an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen. Eine 58-jährige Frau, die schwer verletzt wurde, wird noch immer stationär im Krankenhaus behandelt. Ein 49-jähriger Verletzter konnte das Krankenhaus zwischenzeitlich wieder verlassen. Eine weitere Zuschauerin, der Pilot und der Co-Pilot wurden ambulant behandelt.
Weil der Unfall im Zusammenhang mit der Abschüssigkeit des Geländes am Startplatz des Hubschraubers steht, konzentrieren sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen und der Kriminalpolizei Reutlingen momentan darauf, warum der Start dort erfolgte und eine anders lautende Weisung des Aufsichtsbeamten des Regierungspräsidiums Tübingen nicht befolgt wurde. Dieser hatte im Laufe des Samstags das Veranstaltungsgelände besichtigt.
Während der geplante Ablauf der Flugvorführungen in den jeweils hierfür vorgesehenen und bereits genehmigten Bereichen nicht zu beanstanden war, erteilte der Beamte dem Veranstalter für den Start des Hubschraubers aufgrund des abschüssigen Geländes und der Nähe zu den Zuschauerplätzen nahe des Olgafelsens die Weisung, den Startplatz des Hubschraubers an das westliche Ende des Fluggeländes zu verlegen. Weil die Verantwortlichen dem Hubschrauberpiloten trotzdem den Startplatz, an dem später das Unglück geschah, zuwiesen, hat die Staatsanwaltschaft Tübingen sowohl gegen den Vereinsvorsitzenden als auch den Organisator des Flugtags Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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