Pius Hertle, Wendlingen.
Mit großem Interesse verfolge ich die Diskussion über die Einführung einer verpflichtenden Ganztagsgrundschule in unserer Stadt. Als besorgter Bürger und zweifacher Opa möchte ich mich entschieden gegen eine verpflichtende Ganztagsschule aussprechen und dafür plädieren, dass allen Familien die freie Wahl über die Schulform ihrer Kinder gelassen wird. Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass nicht jede Familie die gleichen Bedürfnisse hat. Eine verpflichtende Ganztagsgrundschule könnte insbesondere für berufstätige Eltern eine Entlastung darstellen. Jedoch gibt es viele Familien, die andere Betreuungsmodelle bevorzugen. Einige Eltern möchten ihre Kinder nach dem regulären Unterricht zu Hause betreuen, da dies besser zu ihrem Lebensstil passt. Die Einführung einer verpflichtenden Ganztagsgrundschule würde diese Familien vor eine ungewollte Wahl stellen und ihre individuelle Freiheit einschränken. Ein weiteres Argument gegen die verpflichtende Ganztagsgrundschule ist die mögliche Überforderung der Kinder. Eine aktuelle Studie der Robert Bosch Stiftung hat ermittelt, dass sich ein Fünftel der Schüler psychisch belastet fühlt. Viele Eltern möchten ihren Kindern in dieser Übergangszeit von Kindergarten in Schule Rückhalt und Geborgenheit in der Familie bieten. Kinder benötigen Zeit für Freizeitaktivitäten, Hobbys und soziale Kontakte außerhalb der Schule, um sich ganzheitlich entwickeln zu können. Niemand, den ich kenne, ist gegen eine Ganztagsschule, aber es sollte eine Wahlfreiheit geben. Jedes Kind ist einzigartig und benötigt eine individuelle Förderung, die in einem starren Ganztagsmodell möglicherweise nicht gewährleistet werden kann. Ich appelliere daher an die Stadtverwaltung und den Bürgermeister.
Leserbriefe | 29.11.2024 - 05:00
Gemeinderat nimmt Projekt ernst
Heinz Vogel, Gemeinderat in Oberboihingen. Zum Artikel „Kippt der Umbau der Unterboihinger Straße?“ vom 26. November.
Zur zukünftigen Ausgestaltung der Unterboihinger Straße wurden bis jetzt alle Beteiligten befragt, nur nicht der Gemeinderat. Wenn ...