Gertrud Deisenhofer, Nürtingen. Zu den Artikeln „Zwei Nürtinger wollen Cannabis-Verein gründen“ vom 13. Januar und „Nürtinger Cannabisverein sucht Verbündete“ vom 16. Februar.
Zu der Frage „Ist Werbung für Anbauvereinigungen und Cannabis erlaubt?“ findet man auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums folgende Antwort: „Jede Form von Werbung und Sponsorings für Anbauvereinigungen und für Cannabis sind verboten, insbesondere über soziale Medien.“ Damit sollen Konsumanreize insbesondere für Kinder und Jugendliche vermieden werden, so die Angabe dazu aus dem Gesundheitsministerium.
Allerdings ist es für den noch nicht eingetragenen Verein in Nürtingen kaum nötig, selbst Werbung zu machen, wenn die örtliche Tageszeitung alle vier Wochen einen halbseitigen Artikel mit Bild veröffentlicht, in dem über die Vereinigung informiert wird und darüber, dass weitere Investoren gesucht werden. Natürlich hat die Tageszeitung den Auftrag, über Neuigkeiten vor Ort zu berichten. Bei diesem auch unter Fachleuten sehr umstrittenen Thema würde ich mir allerdings mehr Sensibilität in der Berichterstattung wünschen, differenziertere Informationen und keine Werbeartikel über den Cannabis-Verein.
Leserbriefe | 08.03.2025 - 05:00
Wir haben viel zu verlieren
Erika Zoller-Bender, Kirchheim u. T.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So lautet der erste Artikel unseres Grundgesetzes. „Nett hier. Aber sind Sie nicht ausreisepflichtig?“ Dieser AfD-Aufkleber fand sich vor wenigen Tagen am Tor einer ...