Leserbriefe

Warum darf man privat Waffen besitzen?

Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „,Reichsbürger‘ schießt auf Polizisten“ vom 23. März.

Der Täter besaß als Sportschütze legal ein umfangreiches Waffenarsenal: ein Maschinengewehr, neun Langwaffen, Handgranaten und Handfeuerwaffen, für 22 Waffen hatte er demnach eine offizielle Erlaubnis. Aus dem Text geht nicht hervor, ob diese auch für ein Maschinengewehr und für Handgranaten galt, dies kann und will ich mir aber nicht vorstellen.

Nach jedem Waffen-Missbrauch in Deutschland, wie jüngst auch nach dem Amoklauf in Hamburg, wird der Ruf nach schärferen Waffengesetzen laut. Sicherlich lässt sich der Missbrauch nie zu 100 Prozent verhindern, aber warum darf ein Sportschütze überhaupt Waffen zu Hause aufbewahren?

Wozu braucht ein Sportschütze überhaupt Waffen, mit denen Menschen verletzt oder sogar getötet werden können? Müsste einem Sportschütze nicht eine Waffe zum Gebrauch auf dem Schießstand reichen? Wer überprüft die Zuverlässigkeit von Personen, die Waffen besitzen wollen und nach welchen Maßstäben geschieht dies? Wie wirksam eine solche „Prüfung“ ist, sehen wir ja beim aktuellen Fall des „Reichsbürgers“!

Wenn es stimmt, dass in Deutschland jeder vierte Erwachsene an psychischen Problemen leidet, warum dürfen Privat-Personen dann überhaupt Schusswaffen besitzen? Wir regen uns hier über die Waffen-Lobby in den USA auf, mir scheint, dass es in Deutschland nicht wirklich besser ist. Die Erlaubnis-Politik bezüglich Waffen muss dringend reformiert werden, wann geschieht endlich etwas in dieser Richtung?

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