Nürtingen

Ins Nürtinger Rathaus darf man nur noch mit FFP2-Maske

NÜRTINGEN. Seit Mittwoch, 12. Januar, gilt in Baden-Württemberg aufgrund der Pandemie eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Wer 18 Jahre alt oder älter ist, muss in Innenräumen FFP2-Masken oder einen vergleichbar zertifizierten Mund-Nasen-Schutz tragen. Das betrifft auch Besucher des Rathauses, der Ortschaftsverwaltungen, der Gebäudewirtschaft Nürtingen sowie der städtischen Einrichtungen. Wer eine Dienstleistung im Rathaus in Anspruch nehmen möchte, vereinbart dafür am besten im Vorhinein einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Es wird ein 3-G-Nachweis verlangt. Dafür reicht das Vorzeigen eines digitalen Impfnachweises, ein Nachweis über Genesung nicht älter als sechs Monate, ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden oder ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. nt

Zur Startseite