NTZ+ Wendlingen

Nebenkosten: Nachforderungen 2020 sind verjährt

Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen erinnert daran, dass Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet sind, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen und ihren Mietern die Abrechnung vorzulegen.

Diese gesetzliche Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist, das heißt, Vermieter dürfen nach Ablauf der zwölf Monate in der Regel keine Nachzahlung mehr von ihren Mietern verlangen. Die Abrechnung für das Abrechnungsjahr 2020 hätte also bis zum 31. Dezember 2021 bei den Mietern eingetroffen sein müssen. Für Abrechnungen, die also ...

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