NTZ+ Wendlingen

Wernau verbietet Grabsteine aus Kinderarbeit

Gemeinderat stimmt für die Satzungsänderung – Steinmetze müssen künftig Nachweis erbringen

Etliche Grabsteine auf Friedhöfen wurden möglicherweise aus Steinen hergestellt, die von Kinderhänden aus Steinbrüchen in Indien, China oder Vietnam herausgebrochen wurden. In Wernau ist das in Zukunft nicht mehr zulässig. Foto: pm

WERNAU (sys). Grabsteine, die in ausbeuterischer Kinderarbeit entstanden sind, dürfen künftig auf den städtischen Friedhöfen nicht mehr verwendet werden. Steinmetze müssen in Zukunft durch Nachweis belegen, dass ihr Stein „ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit“ geschlagen und bearbeitet wurde. Der Wernauer Gemeinderat befürwortete einstimmig eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieler hatte im April dieses Jahres in einem Antrag gefordert, auf den städtischen Friedhöfen nur noch Grabsteine zuzulassen, die ohne ausbeuterische ...

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