NTZ+ Wendlingen

Kommentar: Wie steht es um die unabhängige Justiz?

Bundesverwaltungsgericht gibt der Bahn Freifahrtschein beim Lärm. Ein Kommentar zum Artikel "Die Anwohner der Großen Wendlinger Kurve schauen in die Röhre".

Von Sylvia Gierlichs

Nein, die Deutsche Bahn hat kein Verständnis für die Kümmernisse der Oberboihinger, die im hinteren Teil der Unterboihinger Straße direkt vom Bau der Großen Wendlinger Kurve betroffen sind. Weder Lärm noch die geminderte Wohnqualität durch die gleich an zwei Seiten verbaute Aussicht in zwei Wohnungen hält die DB für entschädigungswürdig. Das geht sehr klar aus den Antworten hervor, die beim Regierungspräsidium auf die erneuten Einwendungen eingegangen sind. Selber Schuld, wer so blöd war, eine Wohnung an einer ehemals eher mäßig befahrenen Bahnlinie zu kaufen, die nun zu einer ...

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