NTZ+ Nürtingen

Bitte ein bisschen verbindlicher

Die Grundschulempfehlung muss ab 2018 wieder vorgelegt werden – Zahlreiche Schulleiter begrüßen die neue Regelung

Nach der vierten Klasse entscheidet sich für die Grundschüler der weitere Schulweg. Archivfoto: Holzwarth

Fünf Jahre nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bessert das Kultusministerium jetzt nach: ab dem übernächsten Schuljahr soll es wieder zur Pflicht werden, die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung auf der weiterführenden Schule vorzulegen. Verbindlich wird sie dadurch nicht – die Schulen können die Eltern künftig aber beraten.

Seit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung können Eltern frei wählen, an welche Schule sie ihren Nachwuchs nach der vierten Klasse schicken wollen. Besonders für eine Schulform war diese Reform der grün-roten Landesregierung fatal: So ...

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