NTZ+ Nürtingen

Kommentar: Das Land lässt Eltern im Regen stehen

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht seit 2013. Ein Kommentar zum Artikel "Fachkräftemangel in Nürtinger Kitas: Stadt reagiert mit Kürzungen beim Betreuungsangebot".

Von Anneliese Lieb

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Damit sollte auch in Baden-Württemberg die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.

Und was ist in den zehn Jahren passiert? Die Nachfrage bei der Kinderbetreuung im Bereich der unter drei Jahre alten Kinder ist gestiegen. Doch die Kommunen in Baden-Württemberg konnten mit der Entwicklung nicht Schritt halten. Viele waren mit dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen finanziell überfordert. Deshalb ...

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