NTZ+ Nürtingen

Die Gretchenfrage nach dem Glücksspiel

Laut Entwurf des Landesglücksspielgesetzes sollen Spielhallen künftig einen Mindestabstand zu Schulen halten

Der Entwurf des neuen baden-württembergischen Glücksspielgesetzes sieht einen Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen vor. In der Stadt ist das nicht überall der Fall, wie hier am Europahaus. Foto: Lawall

Mit Hilfe einer Vergnügungsstättenverordnung versucht die Stadt Nürtingen seit dem vergangenen Jahr den Wildwuchs von Spielstätten zu unterbinden. Dem Vernehmen nach mit gutem Erfolg. Nun liegt ein Entwurf zu einem Landesglücksspielgesetz vor, der diesem Konzept teilweise widerspricht. Wie geht die Stadt damit um?

NÜRTINGEN. Die Vergnügungsstättenkonzeption, die sich die Stadt von Raumplaner Dr. Donato Acocella erarbeiten ließ, sieht vor, neue Spielstätten nur noch in der westlichen und der östlichen Kirchstraße und am Schillerplatz anzusiedeln. Eine Ansiedelung im Erdgeschoss wird untersagt.

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