NTZ+ Nürtingen
Maskenpflicht birgt erhebliche Schwierigkeiten für Hörgeschädigte
Die in Corona-Zeiten geltende Maskenpflicht birgt für hörgeschädigte Menschen erhebliche Schwierigkeiten
NÜRTINGEN. „Die allgemeine Maskenpflicht bringt für Menschen mit Hörschädigung oder Hörbehinderung erhebliche Schwierigkeiten“, gibt Friedrich Erdmann-Barocka zu bedenken.
Die Pflicht, beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Mund und Nase zu bedecken, verwehrt den freien Blick auf Mund und Lippen und schränkt dadurch die Möglichkeiten von Hörgeschädigten, das gesprochene Wort ...