(pm)
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird von der Behörde nur Personen erteilt, die unter anderem nachweisen, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für ihren Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden sind und mit ihnen als vertraut gelten können. Diese Bescheinigung erhält nur, wer an der ...