NTZ+ Nürtingen

Konzept für inklusiven Schulbesuch nötig

Landkreis will mit Staatlichem Schulamt und Kommunen in koordinierte Planung einsteigen – Auftakt mit Fachtag

Von inklusiver Beschulung können behinderte wie nichtbehinderte Kinde profitieren, doch müssen dafür zunächst verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Foto: Fotolia

Ab kommendem Schuljahr soll es in Baden-Württemberg ein gesetzlich verankertes Wahlrecht für Eltern zur Beschulung ihrer behinderter Kinder geben. Davon wird die Schullandschaft im Kreis nicht unberührt bleiben. Für ein Konzept zur inklusiven Beschulung bewilligte der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen 30 000 Euro.

Das entsprechende Schulgesetz soll noch verabschiedet werden, von der Landesregierung wurden jedoch bereits die Eckpunkte dazu benannt. So wird die Sonderschulpflicht für Kinder mit Behinderung abgeschafft. Allerdings werde damit kein Anspruch geschaffen, dass sich Eltern ...

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