NTZ+ Nürtingen

Urteil gegen Früchtehändler aus Nürtingen ist rechtskräftig

Angeklagte erscheinen nicht zur Verhandlung, womit ihr Einspruch verworfen wurde.

Die beiden Angeklagten legten erst Einspruch ein, dann erschienen sie nicht zur Verhandlung. Foto: Jürgen Holzwarth

NÜRTINGEN. Zwei ehemalige Geschäftsleute aus Nürtingen mussten sich im Februar dieses Jahres wegen Betrugs vor dem Nürtinger Amtsgericht verantworten. Sie hatten sich von einer früheren Angestellten 17.500 Euro geborgt und diese nicht zurückerstattet. Da die beiden Angeklagten nicht zur Verhandlung erschienen waren, wurde damals ein Sitzungsstrafbefehl erlassen. Dabei handelt es sich um eine Verurteilung, die auch ohne die Anwesenheit der Angeklagten gefällt werden kann. Ein Sitzungsstrafbefehl ...

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