NÜRTINGEN. Am Dienstagabend stellten Beamte des Polizeireviers Nürtingen bei der Kontrolle einer Gaststätte erhebliche betriebliche Mängel fest. Während der Überprüfung des Lokals im Stadtgebiet gegen 21 Uhr konnten die Verantwortlichen weder eine Konzessionsbescheinigung noch ein Ausweisdokument vorzeigen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten zudem ein zwar ausgehängtes, jedoch ungültiges Jugendschutzgesetz fest. Neben fehlenden Eichstrichen an Gläsern, fand sich in der Gaststätte keine Preisübersicht als Aushang. Zuletzt stellten die Beamten Unzulänglichkeiten beim Betrieb der Geldspielautomaten fest sowie das Fehlen von vorgeschriebenen Hygieneräumlichkeiten für die Angestellten. Die Verstöße werden entsprechend zur Anzeige gebracht.
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