Gewerbeaufsicht weist auf Details der gesetzlichen Schutzbestimmungen hin
(la) Die Sommerferien bieten nicht nur Spiel, Spaß und Entspannung, sondern vielfach auch eine willkommene Möglichkeit, das irgendwie nie ausreichende Taschengeld aufzubessern. Zu beachten gilt allerdings, dass laut Gesetz die Beschäftigung von Kindern grundsätzlich verboten ist. Kind ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht ...