Landkreis Esslingen

Das ist beim Führerscheinumtausch in Nürtingen und Umgebung zu beachten

Bis zum 19. Januar sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Diese Führerscheine müssen nach und nach umgetauscht werden. Archiv- Foto: Holzwarth

Das Landratsamt Esslingen weist darauf hin, dass bis zum 19. Januar 2023 Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Die Umtauschpflicht gilt derzeit noch nicht für die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten EU-Kartenführerscheine dieser Geburtsjahrgänge. Wird der alte Führerschein weiter genutzt, riskiert man bei einer Führerscheinkontrolle ein Verwarngeld, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der Umtausch des Führerscheins muss persönlich beantragt werden bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Esslingen in Plochingen, Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen, an einer der Führerscheinstellen in den Außenstellen des Landratsamts in Filderstadt, Kirchheim und Nürtingen oder über die Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Folgende Antragsunterlagen werden benötigt: ein Personalausweis oder Reisepass, der Führerschein, ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 mal 45 Millimeter, im Hochformat, ohne Rand. Mit dem Antrag wird eine Gebühr von 25,30 Euro fällig.

Die nächsten Jahrgänge, die ihren Führerschein umtauschen müssen, sind: 1965 bis 1970 (bis 19. Januar 2024) und 1971 und später (bis 19. Januar 2025).

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-esslingen.de. la

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