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Fruchtsafthersteller darf doch bauen

Firma Häussermann gewinnt Prozess gegen das Land vor Verwaltungsgericht – Bauvoranfrage einst abgewiesen

Am Schnittpunkt der Bundesstraßen 297 und 312 wird nun doch gebaut: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hob eine Entscheidung des Neckartailfinger Gemeinderats auf. Foto: Gravenstein

Ein Urteil zugunsten der Neckartailfinger Fruchtsaftfirma Häussermann hat nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht gefällt. Gegenstand des Verfahrens war das Tauziehen um eine Bauvoranfrage für eine Erweiterung des Neckartailfinger Fruchtsaftbetriebs, welche die Gemeinde, der Landkreis und das Regierungspräsidium abgelehnt hatten.

NECKARTAILFINGEN. Seit 2009 zog sich das Thema hin, jetzt hat die ...

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