(rik) Wer seine Kfz-Steuer mittels eines Dauerauftrags bezahlt, muss diesen Auftrag umstellen auf das zuständige Hauptzollamt. Darauf weist Oberfinanzpräsidentin Andrea Heck von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. „Das Finanzamt kann diese Zahlungen seit dem 1. März nicht mehr verarbeiten“, erklärt Heck mit Blick auf die neuen Zuständigkeiten bei der Kraftfahrzeugsteuer. Das Gleiche gelte für ...