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Kita in Neuffen: Eine Kündigung mit Folgen und Fragen

Einer schwerbehinderten Frau wird Knall auf Fall in einem Kindergarten während der Probezeit gekündigt. Ist das rechtmäßig? Und braucht eine Kommune nicht einen Schwerbehindertenvertreter oder einen Personalrat?

Darf einer schwerbehinderten Erzieherin in der Probezeit gekündigt werden? Ein Fall in Neuffen wirft einige Fragen auf. Foto: Symbolbild/Adobe Stock

NEUFFEN. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt Bettina Mahler (Name von der Redaktion geändert). Eben noch habe sie sich mit einem Kind im Kindergarten am Kelterplatz in Neuffen befasst, wenig später habe sie im Rathaus gesessen und ihr sei die Kündigung vorgelegt worden. „Es kam aus dem Nichts“, sagt Mahler. Natürlich habe sie mitbekommen, dass die Chemie zwischen ihr und anderen Erzieherinnen nicht stimmt, und man habe ihr auch gesagt, dass es vielleicht in einem anderen Kindergarten in

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