NTZ+ Altenriet

Landratsamt duldet mehr Wohneinheiten im Haus in Altenriet – Gemeinderat nicht

Der Gemeinderat fordert bei einer Gegenstimme, dass die Gemeinde weiterhin den Rechtsweg beschreitet, um keinen Präzedenzfall zu schaffen und das Gremium nicht unglaubwürdig zu machen.

In diesem Haus in Altenriet sind drei Wohneinheiten vermietet, obwohl laut dem Bebauungsplan nur maximal zwei Wohnungen zugelassen sind. Das Landratsamt duldet dies. Der Gemeinderat fordert die Gemeinde dazu auf, weiterhin dagegen vorzugehen. Foto: Jürgen Holzwarth

ALTENRIET. Bei einer Gegenstimme hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, weiterhin den Rechtsweg gegen die Vermietung von drei voneinander getrennten Wohneinheiten in einem Wohnhaus in der Nähe des Friedhofs einzuschreiten. Für das im Jahr 2018 gebaute Haus gilt ein Bebauungsplan, der maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässt. Stattdessen hat der Hausbesitzer drei Wohnungen vermietet. Nachbarn hatten dies bereits im Juni 2018 angezeigt, im Jahr 2022 erfolglos ...

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