NTZ+ Landkreis Esslingen

Mieterbund Esslingen-Göppingen informiert

Bilder in Mietobjekten dürfen laut dem Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen nicht gegen den Willen der Bewohner gemacht werden.

Der Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin.

Gemeint sind Fälle, in denen zum Beispiel das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll, beziehungsweise wenn im Haus oder in der Wohnung modernisiert oder ...

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