Landkreis Esslingen
Mutmaßliche IS-Mitglieder im Raum Esslingen festgenommen
Zwei Beschuldigte stehen im Verdacht, Mitglieder der Terrorvereinigung Islamischer Staat zu sein. Was bislang zu den Festnahmen bekannt ist.
LANDKREIS ESSLINGEN. Zwei mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ wurden am Montag im Raum Esslingen verhaftet. Das teilt die Generalbundesanwaltschaft (GBA) in einer Pressemitteilung mit. Demnach hat das Landeskriminalamt zwei Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit aufgrund eines Haftbefehls in Gewahrsam genommen.
Die Beschuldigten, schreibt die Generalbundesanwaltschaft, seien „dringend verdächtig, sich mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben“. Einem der Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft zudem Diebstahl mit Waffen vor.
Der Vorwurf der Anklage
Laut GBA schlossen sich die Beschuldigten spätestens Mitte 2014 in der syrischen Provinz Deir ez-Zor der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ an. Einer der Beschuldigten soll gemeinsam mit anderen IS-Kämpfern bewaffnete Patrouillen durchgeführt und bei der Bevölkerung für die Ideologie der Organisation geworben haben. Zudem habe er zeitweise eine bewaffnete Einheit des IS befehligt. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, dass unter seinem Kommando die Einheit im August oder September 2014 mindestens zwei Angehörige der Freien Syrischen Armee (FSA) festgenommen und sie gefesselt abtransportiert habe. Bei einer weiteren Festnahme habe der Beschuldigte einen Gefangenen an die IS-Religionspolizei Hisba übergeben. Überdies habe er bei dieser Gelegenheit ein fremdes Privatfahrzeug für sich vereinnahmt.
Der zweite Beschuldigte soll in der gleichen Einheit tätig und in dieser Funktion an der Festnahme der zwei FSA-Mitglieder im August oder September 2014 beteiligt gewesen sein. Zudem soll er der Hisba angehören.
Die Beschuldigten wurden noch am Montag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnete und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete, heißt es abschließend.