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Untervermietung von Wohnungen: Wann ist ein Zuschlag möglich?

Für die Untervermietung von Wohnungen gibt es bestimmte Regeln.

Will ein Mieter seine Wohnung vollständig untervermieten, braucht er die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es laut Deutschem Mieterbund Esslingen-Göppingen, wenn der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten will. Dann müsse der Vermieter zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung habe.

Das sei zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter mithilfe der Untervermietung seine Kosten für die Wohnung reduzieren will. Dann könne der Vermieter seine Erlaubnis von einer Mieterhöhung in Form eines Untermietzuschlags abhängig machen. Voraussetzung ist laut ...

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