NTZ+ Landkreis Esslingen

So geht das Gesundheitsamt im Kreis Esslingen mit der Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich um

Foto: Symbolbild, NZ-Archiv

Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfplicht gegen Corona für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Bei der Umsetzung warteten die Gesundheitsämter auf Handreichungen aus dem Stuttgarter Sozialministerium. Diese liegt seit Anfang März vor. Wie geht das Gesundheitsamt im Kreis damit um?

Die Pressestelle des Landratsamtes gibt Auskunft. Zunächst werden die Meldungen über die ungeimpften Mitarbeiter aus den Einrichtungen erfasst. Dann werden diese priorisiert. Grundsatz und gesetzgeberisches Ziel ist der Schutz der besonders ...

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