Die Aufstallungspflicht für Geflügel kann wie vorgesehen am 31. März aufgehoben werden, von 1. April an darf Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus wieder im Freilauf gehalten werden. Das teilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Esslingen mit. Ende vergangener Woche hatten sich Vertreter aus Anrainerlandkreisen entlang des Neckars zur aktuellen Geflügelpest-Situation ausgetauscht. In den vergangenen Tagen sind keine verendeten Tiere aufgefunden worden, die mit dem Virus infiziert waren, nur noch vereinzelt werden derzeit Tiere im Labor zum Nachweis der Geflügelpest untersucht. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hatte Anfang Februar per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen müssen, nachdem vor allem entlang des Neckars tote Wasservögel gefunden worden waren, die positiv auf das Geflügelpest-Virus getestet wurden. la
Landkreis Esslingen | 18.09.2024 - 11:56
Kabelbrand in Altbach
ALTBACH. Rauch und Funken aus einem Kabel an der Außenfassade eines Ladens in der Kirchstraße haben am Dienstagabend die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei auf den Plan gerufen. Eine Passantin hatte das kokelnde Kabel einer ehemaligen ...
Landkreis Esslingen | 18.09.2024 - 11:55
Auseinandersetzung in Lenninger Flüchtlingsunterkunft
LENNINGEN. Noch unklar sind die Hintergründe einer Auseinandersetzung, die sich in der Nacht zum Mittwoch in einer Flüchtlingsunterkunft in der Höllochstraße ereignet hat. Gegen 1.15 Uhr war es zu einem verbalen Streit zwischen zwei Bewohnern im ...