NTZ+ Neckartenzlingen
Urteil wegen Auto-Attacke in Neckartenzlingen ist nicht rechtskräftig
Ein 29-Jähriger, der mit seinem Auto auf einen Widersacher zugefahren ist und wegen versuchten Mordes verurteilt wurde, legt Revision ein. Wann darüber entschieden wird, ist unklar.
NECKARTENZLINGEN/STUTTGART. Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts gegen einen 29-Jährigen, der wegen der Auto-Attacke auf einem Supermarktparkplatz in Neckartenzlingen im Februar angeklagt worden war, ist nicht rechtskräftig. Die erste große Strafkammer hatte den jungen Mann wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Angaben von Timur ...
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