NTZ+ Großbettlingen

Nabu-Eilantrag gegen Rodung einer Streuobstwiese in Großbettlingen gescheitert

Der Antrag gegen die Rodung einer Streuobstwiese wurde abgelehnt.

Rückschlag für den Nabu: Die Streuobstwiese am Gewerbegebiet „Rammert II“ darf gerodet werden. Foto: NZ-Archiv

GROSSBETTLINGEN. Um die Rodung einer Streuobstwiese durch die Gemeinde Großbettlingen zu verhindern, hatte der Naturschutzbund Baden-Württemberg beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Eilantrag gestellt. Das Landratsamt Esslingen hatte die Rodung zuvor genehmigt (wir berichteten). Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Antrag des NABU nun als unbegründet abgelehnt. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse der Gemeinde an der Umwandlung der Streuobstwiese gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer Erhaltung überwiegt. „Ein ...

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