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Neue Grundsteuer-Hebesätze in Neuffen

Laut den Hochrechnungen der Stadt müssen etwa 50 Prozent der Grundstücksbesitzer in der Tälesstadt mehr beziehungsweise weniger zahlen.

Symbolbild Foto: Ralf Just

NEUFFEN. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das bisherige System zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Grund ist, dass die Herangehensweise gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele. Dadurch verstoße sie gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Deswegen musste auch die Stadt Neuffen neue Hebesätze beschließen.

„Mit unserem bisherigen Hebesatz der Grundsteuer B von 360 Prozent hätten wir in etwa ein doppeltes Steueraufkommen“, so

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